Fahrschule Gräsche
Bad Gandersheim | Kreiensen
Klasse B (Auto)
Sie dürfen mit der Klasse B Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren, zudem dürfen Anhänger bis 750 kg zulässiger
Gesamtmasse angehängt werden. Beim begleiteten Fahren können sie mit 16 1/2 Jahren die Ausbildung beginnen und vier Wochen vor
Erreichen des 17. Lebensjahres ihre praktische Prüfung ablegen. Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 18 Jahre. Sie können aber den
Antrag auf die Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor dem 18. Lebensjahres einreichen.
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 Unterrichtsabende zu 90 Minuten Grundthemen und 2 Unterrichtsabende zu je 90
Minuten Fachthemen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate und die praktische Prüfung 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters
abgelegt werden.
In besonderen Fällen kommt auch eine vorzeitige Erteilung in Betracht. Bedingung: es muss eine medizinisch-psychologisches Gutachten
erstellt werden.
Die praktische Grundausbildung umfasst die Handhabung des Fahrzeugs und das Beherrschen der Grundfahraufgaben (Parklücke,
Umkehren, Gefahrbremsung etc.). Am Ende der praktischen Ausbildung erfolgen die Sonderfahrten. Sie müssen selbständig und ohne
Hilfe des Fahrlehrers unbekannte Strecken und Situationen bewältigen. Abschließend beginnt mit der Reifestufe die Vorbereitung auf die
praktische Prüfung. Sie dauert 45 Minuten und wird in Einbeck abgelegt. Wir schulen auf Golf 7 und T-Roc (DSG/Automatik)
Sonderfahrten
Folgende Sonderfahrten sind für die Klasse B vorgeschrieben:
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden a 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden a 45 Minuten
Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden a 45 Minuten
Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)
Sie können bereits mit 17 Jahren in Begleitung Auto fahren. Begleitpersonen müssen folgende Bedingungen erfüllen.
Begleiten darf, wer...
... mindestens 30 Jahre alt ist
... mindesten seit 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B (oder die Klasse 3) besitzt
... nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg hat
Bereits mit 16 1/2 Jahren kann man den Antrag auf vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt stellen. Anschließend
erfolgt die Ausbildung in der Fahrschule.
Nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung der Führerscheinklasse B darf man in Deutschland in Begleitung der im
Führerschein eingetragenen Begleiter Auto fahren. Die Klasse B beinhaltet aber auch die Führerscheinklassen L (Trecker bis 40 km/h) und
die Klasse AM (Roller und Quad bis 45 km/h). Diese Fahrzeuge dürfen ohne Begleitung gefahren werden.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres muss die vorläufige Fahrerlaubnis in einen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden.
Viele Informationen zum begleiteten Fahren finden sie hier