Fahrschule Gräsche
Bad Gandersheim | Kreiensen
Klasse B (Auto)
Sie dürfen mit der Klasse B Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger
Gesamtmasse fahren, zudem dürfen Anhänger bis 750 kg zulässiger
Gesamtmasse angehängt werden. Weitere Informationen finden Sie in
der Rubrik Anhänger. Beim begleiteten Fahren können sie mit 16 1/2
Jahren die Ausbildung beginnen und vier Wochen vor Erreichen des
17. Lebensjahres ihre praktische Prüfung ablegen. Das Mindestalter
für den normalen Erwerb der Klasse B beträgt 18 Jahre.
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 Basisunterrichte
zu 90 Minuten und 2 Fachunterrichte zu je 90 Minuten, also insgesamt
14 Unterrichte. Die theoretische Prüfung darf drei Monate und die
praktische Prüfung vier Wochen vor Erreichen des 18. Geburtstages
abgelegt werden.
In besonderen Fällen kommt auch eine vorzeitige Erteilung in
Betracht. Bedingung: es muss ein medizinisch-psychologisches
Gutachten erstellt werden. Die Führerscheinstelle des Landkreises
Northeim kann Ihnen weitere Auskünfte erteilen.
Die praktische Grundausbildung umfasst die Handhabung des
Fahrzeugs und das Beherrschen der Grundfahraufgaben (Parklücke,
Umkehren, Gefahrbremsung etc.).
Folgende Fahraufgaben müssen Sie beherrschen:
1.
Ein- und Ausfädeln, Fahrstreifenwechsel
2.
Kurve
3.
Vorbeifahren, Überholen
4.
Kreuzung, Einmündung, Einfahren
5.
Kreisverkehr
6.
Schienenverkehr
7.
Haltestelle, Fußgängerüberweg
8.
Geradeausfahren
Sie müssen außerdem diese Fahrkompetenzbereiche beherrschen:
1.
Verkehrsbeobachtung
2.
Fahrzeugpositionierung
3.
Geschwindigkeitsanpassung
4.
Kommunikation
5.
Fahrzeugbedienung/Umweltbewusste Fahrweise
Am Ende der praktischen Ausbildung erfolgen die Sonderfahrten. Sie
müssen selbständig und ohne Hilfe des Fahrlehrers unbekannte
Strecken und Situationen bewältigen. Abschließend beginnt mit der
Reifestufe die Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Sie dauert 55
Minuten und wird in Einbeck abgelegt. Wir schulen auf Golf 8
(Schaltung und DSG/Automatik)
Sonderfahrten
Folgende Sonderfahrten sind für die Klasse B vorgeschrieben:
Überlandfahrten: 5 Fahrstunden a 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden a 45 Minuten
Beleuchtungsfahrten: 3 Fahrstunden a 45 Minuten
Automatik (Schlüsselzahl 78 und 197)
Wer eine Ausbildung und Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug
absolviert, bekommt die Schlüsselzahl 78 in seinen
Kartenführerschein eingetragen und darf auch nur Automatik-
Fahrzeuge fahren.
Seit dem 1. April 2021 gibt es eine weitere neue Regelung:
Wenn Sie in der Ausbildung eine Schulung von mindestens 10
Fahrstunden a 45 Minuten auf Schaltgetriebe lernen und in einer
Testfahrt nachweisen, dass Sie mit der Schaltung umgehen können,
dürfen Sie die praktische Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug
ablegen und dennoch Schaltfahrzeuge steuern, auch im Ausland. Sie
bekommen dann die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein
eingetragen.
Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)
Sie können bereits mit 17 Jahren in Begleitung Auto fahren.
Begleiten darf, wer...
... mindestens 30 Jahre alt ist
... mindesten seit 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B (oder die
Klasse 3) besitzt
... nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg hat
Bereits mit 16 1/2 Jahren kann der Antrag beim Straßenverkehrsamt
gestellt werden.
Anschließend erfolgt die Ausbildung in der Fahrschule.